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Jahreshauptversammlung

KSV Radevormwald-Remscheid e.V.
Veröffentlicht von in Jahreshauptversammlung · 4 Februar 2016


 
 
 
 
                                                                                                                     Radevormwald, 31.1.2016
                                                            
 
Einladung
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung 2016 für
                                   Samstag, den 27. Februar 2016, Beginn 16,00 Uhr,
                                     im Bootshaus, Kräwinklerbrücke1, Remscheid,
herzlich ein.  
                                                                     gez. Wolfgang Beckmann     gez. Michael Ebhardt
                                                                        Vorsitzender                        Kom. Stellv. Vorsitzender
Tagesordnung:
 
  1. Begrüßung,      Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht über das      Geschäftsjahr 2014 / 2015
  3. Kassenbericht und      Erläuterung des Ergebnisses für die Zeit vom 01.01.      – 31.12.2015
  4. Berichte der      Kassenprüfer 2014 2015
  5. Entlastung des      Kassenwartes
  6. Entlastung des      Vorstandes
  7. Mitteilungen und      Fragen
  8. Wahl der Kassenprüfer / Vorstand
  9. Verschiedenes
            * Vereinsarbeit (10 Pflichtstunden oder 35 € )
            * Kennzeichnung der belegten Spinde
Erläuterungen
Zu TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung, welche in der Mitgliederversammlung verhandelt werden sollen, sind gemäß Satzung bis spätestens eine Woche (20.02.2016) vorher schriftlich an den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu richten.
Zu TOP 9a: Vereinsarbeit (10 Pflichtstunden oder 35 € )
Da der Verein ausschließlich ehrenamtlich getragen wird, ist er auf die Mitarbeit jedes einzelnen Mitglieds angewiesen. Jährlich sollen 10 Pflichtstunden abgeleistet werden, wofür vom Vereinsvorstand Termine und Tätigkeiten festgelegt werden.
Bei Nichterbringen der Leistungen ist eine Gebühr von 35 € fällig; eine anteilige Verminderung je nach Anzahl geleisteter Stunden ist möglich.
Zu TOP 7b: Kennzeichnung der belegten Spinde
Da einige Spinde verschlossen, aber nicht gekennzeichnet sind und niemand weis zu wem sie gehören,
gehen wir davon aus das sie mittlerweile Verweist sind und werden sie nach dem 1.Mai öffnen, damit sie wieder genutzt werden können.


Mit freundlichen Grüßen der Vorstand
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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